Wir bieten umfassende hauswirschaftliche Dienstleistungen zu einem festen Stundensatz, den wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen.
Die Rechnung können Sie nach dem Einkommensteuergesetz steuerlich geltend machen. Haushaltshilfe kann auch als Leistung Ihrer
Krankenkasse abgerechnet werden.